Nach im Endeffekt acht Verhandlungstagen hat das Amtsgericht Harburg heute einen Anti-Atom-Aktivisten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen unter Vorbehalt verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, sich 2014 am Hafenbahnhof Hamburg Süd (Veddeler Damm) an die Schienen gekettet zu haben und so den Rangierbetrieb eines Urantransportes gestört zu haben.

Während es zu Beginn des Prozesses im September noch so aussah, als wolle das Gericht in der Ankettaktion sowohl eine Nötigung als auch eine Störung öffentlicher Betriebe sehen, wurde im Laufe der Beweisaufnahme deutlich, dass der Vorwurf der Nötigung nicht aufrecht zu halten war. Maßgeblich lag dies daran, dass der Lokführer betonte, es sei technisch problemlos möglich gewesen über die beiden Angeketteten hinüber zu fahren ohne dass denen oder der Lok oder den Schienen etwas passiert wäre.

Aus Sicht der Verteidigung hätte damit auch der Vorwurf der Störung öffentlicher Betriebe vom Tisch sein müssen, zumal an den Schienen nichts beschädigt worden war. Aber das sah das Gericht wie erwartet anders. Auch der Argumentation der Verteidigung die Transporte stellten an sich und insbesondere als notwendige Voraussetzung für den Betrieb von Atomanlagen eine erhebliche Gefahr dar, weshalb ein rechtfertigender Notstand vorläge, wurde vom Gericht nicht gefolgt.

Die Weltsicht von Juristen wurde dann auch durch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft nochmals bestätigt. 40 Jahre Widerstand gegen Castortransporte hätten gezeigt, dass Widerstandsaktionen wie diese vollkommen wirkungslos seien und damit kein geeignetes Mittel gegen die Gefahren der Atomkraft vorzugehen. „Konsequent zu Ende gedacht bedeutet eine solche Betrachtung der Welt, Gesetze und Entscheidungen der Politik allgemein würden ganz unabhängig von Stimmung in und Protesten der Bevölkerung aus dem luftleeren Raum getroffen. Das ist an Naivität kaum zu überbieten, zeigt aber doch sehr beeindruckend, auf welch realitätsfernen Grundüberzeugungen juristische Entscheidungen getroffen werden“ ,so der Angeklagte Dominik Richl. „Dies offenbart ein autoritäres Politikverständnis, in dem gesellschaftliche Mitbestimmung außerhalb der Parlamente nicht vorgesehen ist“

Der Angeklagte wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Dieses Verfahren ist nur eines von mehreren an Hamburger Gerichten anhängigen Strafverfahren im Zusammenhang mit Aktionen gegen Urantransporte. So steht am Mittwoch den 12.12. eine Aktivistin ebenfalls in Harburg vor Gericht, die sich an einer Kletteraktion gegen die Urantransporte durch die Firma C.Steinweg beteiligt hatte und im Januar beginnt vor dem Landgericht der Berufungsprozess gegen eine Aktivistin, der lediglich vorgeworfen wird, sie habe eine Angekettete mit Essen versorgt.

Weitere Informationen…

… zu diesem und den weiteren Verfahren in Hamburg: nirgendwo.info/hamburg

…zu Atomtransporten durch Hamburg: www.atomtransporte-hamburg-stoppen.de/

..zu Urantransporten allgemein: urantransport.de