Nach im Endeffekt acht Verhandlungstagen hat das Amtsgericht Harburg heute einen Anti-Atom-Aktivisten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen unter Vorbehalt verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, sich 2014 am Hafenbahnhof Hamburg Süd (Veddeler Damm) an die Schienen gekettet zu haben und so den Rangierbetrieb eines Urantransportes gestört zu haben.
Während es zu Beginn des Prozesses im September noch so aussah, als wolle das Gericht in der Ankettaktion sowohl eine Nötigung als auch eine Störung öffentlicher Betriebe sehen, wurde im Laufe der Beweisaufnahme deutlich, dass der Vorwurf der Nötigung nicht aufrecht zu halten war. Maßgeblich lag dies daran, dass der Lokführer betonte, es sei technisch problemlos möglich gewesen über die beiden Angeketteten hinüber zu fahren ohne dass denen oder der Lok oder den Schienen etwas passiert wäre.