Update: die Aktivistin hat ihre Klagen gewonnen, die Urteile gegen die Bundespolizei sind rechtskräftig.
Am Mittwoch, den 6. September 2023 um 11 Uhr, werden zwei Klagen der Lüneburger Umwelt- und Kletteraktivistin Cécile Lecomte gegen die Bundespolizei vor dem Verwaltungsgericht Hannover verhandelt. Die Verhandlung ist öffentlich.
Gegenstand der Klagen sind zwei präventive Überwachungsmaßnahmen der Bundespolizei gegen die Aktivistin. Eine Ausschreibung zur präventiv-polizeilichen Fahndung über mehrere Jahre und eine ebenfalls präventive Observation (Überwachung) anlässlich des CASTOR-Transportes nach Biblis 2020.
Eine Soli-Kundgebung findet aus diesem Anlas ab 10 Uhr vor dem Gerichtsgebäude.
Cécile Lecomte steht sowohl dort als auch telefonisch für ein Gespräch zur Verfügung.
Unterstützung bekommt die Aktivistin durch zahlreiche Gruppen.*
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte begleitet die Klage gegen die Ausschreibung zur präventiven polizeilichen Fahndung juristisch:
„Seit Jahren warnen viele Organisationen und Wissenschaftlerinnen vor den Folgen der ständigen Ausweitung polizeilicher Überwachungsbefugnisse: Nicht nur verstoßen viele der novellierten Polizeigesetze gegen Grundrechte. Sie werden im Namen der „Terrorismusbekämpfung“ erlassen und am Ende oft zu ganz anderen Zwecken eingesetzt: Wie im Fall von Cécile Lecomte dazu, um Aktivistinnen einzuschüchtern und Protestaktionen zu verhindern.“
gff
Auszüge aus ein Begründungschreiben der Bundespolizei für die Ausschreibung zur präventiven Fahndung legen es auch Nahe:
„[…] ist eindeutig belegt, dass Sie sehr aktiv an Aktionen insbesondere im Themenbereich von Klimaschutz und Anti-Atom tätig sind (Umweltaktivistin). Ihre Art der Beteiligung an den dargestellten Aktionen variiert. Sie achten darauf, dass sie keine Strafrechtsnormen verletzen. Mit Ihren Aktionen, insbesondere den nicht ganz unspektakulären Kletteraktionen, wollen Sie die Aufmerksamkeit der Allgemeinheit auf sich ziehen.“
bUNDESPOLIZEI
Cécile Lecomte kommentiert:„Eine schwerbehinderte Aktivistin gefährdet den Staat, weil sie klettern kann und sich an öffentlichkeitswirksamen Aktionen beteiligt? Oder vielleicht doch eher die Atomkraft, die Klimakrise, der Rechtsruck der Gesellschaft?“
kLÄGERIN
Klimaschutz ist kein Verbrechen!
Termin
6. September 2023
Verwaltungsgericht Hannover
Kundgebung um 10 Uhr vor dem Gerichtsgebäude (Leonhardtstrasse 15)
Verhandlung um 11 Uhr im Saal 4 des Verwaltungsgerichtes
* Robin Wood, noNPOG Bündnis, Freiheitsfoo, GFF, Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
Weitere Informationen
https://blog.eichhoernchen.fr/
https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/cecile-lecomte