Die juristische Auseinandersetzung um die Kletteraktion der Umweltaktivistin Cécile Lecomte gegen einen Urantransport der Urenco vor einem Jahr am 16. Januar 2008 dauert an. Das Landgericht Münster wertete die Aktion lediglich als Ordnungswidrigkeit und verwies das Verfahren zurück an das Amtsgericht Steinfurt .
Das Amtsgericht Steinfurt lehnte vor einem halben Jahr den Strafantrag der Staatsanwaltschaft wegen Nötigung ab, es sah auch keine Ordnungswidrigkeit. Diese legte Beschwerde dagegen ein.
Das Verfahren wurde nun an das Amtsgericht Steinfurt zurückgewiesen – das Landgericht Münster folgte jedoch die juristische Bewertung der Staatsanwaltschaft nur zum Teil. Die Tat sei, so das Landgericht in seinem jüngsten Beschluss, als Ordnungswidrigkeit – Verstoß gegen die Eisenbahn- und Betriebsordnung – zu werten, nicht als Straftat.
Es wird nun davon …