Die Ausfuhr von Brennelementen aus Lingen in die maroden Atomkraftwerke Doel, Cattenom und Fessenheim ist mit deutschem Recht nicht vereinbar und muss untersagt werden. Zu diesem Ergebnis kam die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm bereits im Juli in einem von der Ärzteorganisation IPPNW beauftragten Rechtsgutachten. Die dazu im Widerspruch stehende Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums hat Ziehm in der nun vorliegenden Stellungnahme bewertet und in allen Punkten widerlegt. Die IPPNW und die im Antiatombündnis zusammen geschlossenen Bürgerinitiativen fordern Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nun auf, endlich zu handeln. „Verweigern Sie Ihre Zustimmung zum Export der Brennelemente in die unsicheren grenznahen Kraftwerke! Das Leben und die Gesundheit von uns BürgerInnen hier in Deutschland und in Belgien und Frankreich muss Vorrang haben vor jeglichen unternehmerischen Interessen“, erklärt Dr. Angelika Claußen (IPPNW).
Obwohl das Bundesumweltministerium gravierende Sicherheitsbedenken bezüglich der grenznahen Atomkraftwerke aufrechterhält und von den französischen und belgischen Behörden die Stilllegung dieser Kraftwerke fordert, behauptete die Behörde Anfang September in einem Brief an die IPPNW, es sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, einen Exportstopp für Brennelemente aus der Fabrik in Lingen zu verfügen. Das Ministerium begründete dies mit einem Passus aus dem Atomgesetz, der aus dem Jahre 1958 stammt. Dass das Ministerium auf ein Gesetz zurückgreift, mit dem seinerzeit die kommerzielle Nutzung der Atomenergie in Deutschland zugelassen und gefördert werden sollte, ist in Zeiten des gesetzlich festgelegten Atomausstiegs bemerkenswert.
Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums könne die Ausfuhr von Kernbrennstoffen angeblich nur zum Schutz vor einer „missbräuchlichen Verwendung“ untersagt werden. Der vom Atomgesetz bezweckte umfassende Schutz vor dem „Freiwerden von Kernenergie“ ist aber zu Recht losgelöst von jeglicher Absicht und stellt allein auf den Akt des „Freiwerdens von Kernenergie“ als solchen ab. Das heißt, alle aus „der Anwendung und dem Freiwerden der Kernenergie“ resultierenden Risiken werden erfasst – „egal“, ob missbräuchlich oder nicht.
Ziehm weist auf einen anderen Fall aus 2010 hin, bei dem der damalige Bundesumweltminister seine Zustimmung zu einem ihm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorgelegten Antrag auf Ausfuhr bestrahlter Forschungsreaktor-Brennelemente nach Russland verweigerte. Zur Begründung führte er damals an, dass nach den Maßstäben des Atomgesetzes nicht von einer schadlosen Verwertung ausgegangen werden könne. Warum für die Ausfuhrgenehmigung für Brennelemente nach Doel, Fessenheim und Cattenom ein anderer Maßstab gelten soll, sagt das Bundesumweltministerium nicht.
„Es ist höchste Zeit, dass die beiden vom Atomausstieg ausgenommenen Atomanlagen in Lingen und Gronau endlich in das Atomausstiegsgesetz der Bundesrepublik Deutschland integriert werden. Papier ist geduldig, doch die Menschen wollen nicht länger die Risiken der profitorientierten Konzerne tragen. Mit dem Betrieb von Urananlagen gehen Beugungen von Menschenrechten, insbesondere von indigenen Völkern, einher. Wir erwarten eine der größten Demonstrationen, die Lingen je gesehen hat.“, so Kerstin Rudek von der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow- Dannenberg für den Trägerkreis der Lingen Demo.
100 Organisationen rufen am 20. Oktober 2016 zu einer überregionalen Demonstration in Lingen auf und fordern den vollständigen Atomausstieg für die Atomanlagen in Lingen und in Gronau.
Weitere Informationen unter http://weltweit.nirgendwo.info/demo/
Die rechtliche Bewertung der Antwort des Bundesumweltministeriums von Dr. Cornelia Ziehm finden Sie unter http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Bewertung_Antwort_BMUB.pdf