Pressemitteilung Münster/Gronau, 6. Oktober 2021
- Strafanzeige gegen Urananreicherer Urenco: « illegale Ausfuhr »
- Alternativer Nobelpreisträger Slivyak: « Wir wurden belogen »
In mehreren Schreiben an AtomkraftgegnerInnen bestätigt die Bundespolizei erstmals ausdrücklich, dass es sich bei den Exporten von abgereichertem Uran aus der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland um Atommüll gehandelt hat. Wörtlich heißt es in den Ende September zugestellten Schreiben der Bundespolizeidirektion St. Augustin mit Bezug auf die Urantransporte vom 18. November 2019 und 5. Oktober 2020: « (…) im Rahmen eines Bahntransportes nuklearer Abfälle (organisiert durch die Firma Urenco) (…) ». Bislang hatte Urenco immer von « Wertstoff » gesprochen, weil die Ausfuhr von radioaktiven Abfällen gemäß § 328 StGB verboten ist.
Aufgrund der neuen Sachlage hat ein Atomkraftgegner aus dem Münsterland nunmehr Strafanzeige wegen der „illegalen Ausfuhr von radioaktiven Stoffen“ gegen die Firma Urenco bei der Staatsanwaltschaft Münster eingereicht.
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